Mediation im Erbrecht

Oft sind erbrechtliche Gerichtsverfahren in der Lage einen Rechtsstreit, nicht aber den dahinter stehenden Konflikt zu lösen. Deswegen bietet sich gerade bei erbrechtlichen Auseinandersetzungen die Mediation an.

Durch Mediation werden nicht nur teure, lang andauernde gerichtliche Verfahren umgangen, sondern auch Lösungen gefunden, die für alle Parteien zufriedenstellend sind.

Auch vor einem Erbfall, bei der Planung der Vermögensnachfolge, ist Mediation unter Einbeziehung aller Erben und Vermächtnisnehmer möglich.

So können die Parteien gemeinsam eine verbindliche Lösung finden, um eventuellen Erbstreitigkeiten vorzubeugen.

Beispiele für Mediation im Erbrecht

  • Klärung der Erbanteile innerhalb einer Erbengemeinschaft nach dem Erbfall
  • Klärung von anderen Konflikten innerhalb einer Erbengemeinschaft
  • Planung der Vermögensnachfolge vor dem Erbfall

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