Das Rechtsgebiet Familien- und Erbrecht umfaßt unter anderem die folgenden Themen:
- Eheschließungen und Scheidungen
- Lebenspartnerschaften nach dem neuen LPartG
- Rechte der nicht miteinander verheirateten Eltern und ihrer Kinder
- Nichteheliche Lebensgemeinschaften
- Unterhaltsfragen, Versorgungsausgleich
- Sorgerecht, Umgangsrecht, Adoption
- Vermögensauseinandersetzung
- Vormundschaft, Betreuung, Pflegschaft
- Erbrechtliche Fragen